AGBs für Motorradreisen und Motororadtouren der MOTO e GUSTO
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags an. Die Buchung kann online, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sollten sich mehrere Teilnehmer gleichzeitig anmelden, sind die Anmeldungen einzeln aufzuführen und die Mehrfachanmeldung von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die dem Teilnehmer per E-Mail oder Post zugehen kann. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der neue Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist von 10 Tagen die Annahme erklärt.
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises nach Vorlage der Abschlagsrechnung zu zahlen. Der restliche Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als drei Wochen, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Aushändigung der Buchungsbestätigung fällig.
Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen ergeben sich aus den Reiseausschreibungen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich, wenn sie nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, wie z. B. Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, Erhöhung der Abgaben, Änderung der Steuern oder Erhöhung der Beförderungskosten usw. Ein Erhöhungsbetrag kann nur verlangt werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Reisepreises, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den bisher gezahlten Reisepreis zurück.
Die vertraglichen Leistungen des Reiseveranstalters ergeben sich aus den jeweiligen Reiseausschreibungen. Es wird stets die Leistung geschuldet, die in der jeweiligen aktuell gültigen Reiseausschreibung konkretisiert ist. Massgeblich für den Vertrag ist immer die zuletzt veröffentlichte Leistungsbeschreibung.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, wie z. B. Route, Hotel oder sonstige Inhalte sowie Termine, die nach Abschluss des Reisevertrags notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht nur unerheblich zu vertreten sind, sind dann zulässig, wenn dadurch der Charakter der gebuchten Reise nicht wesentlich verändert wird. Eine wesentliche Änderung des Charakters der Reise liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Änderungen auf Wetterbedingungen zurückzuführen sind.
Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind alle landestypisch und haben einen guten Standard. Sollten aufgrund von Wettereinflüssen oder Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen, die Zielhotels nicht erreicht werden, können aus diesem Grund keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die hierdurch eventuell entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Nimmt der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teil, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass sein Motorrad für den Straßenverkehr in den jeweiligen Ländern zugelassen ist. Der Teilnehmer hat das Motorrad außerdem in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und eine gesetzliche Haftpflicht- sowie eine Fahrzeugversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen zu haben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel usw.) an der Reise teilzunehmen. Sollte der Teilnehmer diese Anforderungen nicht erfüllen, ist der jeweilige Reiseleiter berechtigt, den Reisevertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich nur dann auf die Reise zu begeben, wenn er sich in einem guten Gesundheitszustand befindet und die Gesundheitsvorschriften bzw. Impfbestimmungen der jeweiligen Länder einzuhalten.
a) durch den Teilnehmer vor Reisebeginn
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so wird folgende Stornogebühr fällig:
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, höhere Gebühren zu verlangen, wenn die oben genannten Pauschalen die ihm tatsächlich entstandenen Kosten nicht decken. Weist der Teilnehmer dem Veranstalter nach, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war, kann der Veranstalter nur den geringeren Schaden geltend machen.
b) durch den Teilnehmer nach Reisebeginn
Tritt ein Mangel während der Reise auf, so hat der Teilnehmer den Mangel unverzüglich dem Veranstalter oder der Reiseleitung anzuzeigen. Ein Rücktritt vom Reisevertrag durch den Teilnehmer ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer dem Veranstalter oder der Reiseleitung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, es sei denn, dass diese Abhilfe unmöglich ist oder von der vom Reiseveranstalter eingesetzten Reiseleitung verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die für die jeweilige Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn nicht mindestens drei Fahrer an der Reise teilnehmen.
Die Haftung des Veranstalters aus dem jeweiligen Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt oder soweit der Schaden durch einen vom Veranstalter beauftragten Leistungsträger verschuldet wurde.
Für Körperschäden haftet der Veranstalter nur beim Verschulden. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit dies aufgrund internationaler Übereinkommens zulässig ist oder soweit ein Haftungsausschluss aufgrund der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes zulässig ist. Die Haftung für einen vom Veranstalter beauftragten Dienstleister ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn die vorgenannten nationalen Bestimmungen oder internationalen Übereinkommen auf die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen anwendbar sind.
Jeder Teilnehmer haftet selbst für eigene verschuldete Unfälle.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen Landes sowie die Vorschriften für Gruppenreisen einzuhalten. Im Zweifelsfall sind die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen. Sollte ein Teilnehmer diese Bestimmung trotz vorheriger Ermahnung durch den Reiseleiter nicht einhalten, Schutzbestimmungen verletzen oder durch sein Verhalten die anderen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Reise gefährden, verletzen oder ihnen Schaden zufügen, ist der jeweilige Reiseleiter berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschliessen, ohne ihm eine Rückerstattung des Reisepreises zu gewähren. Die durch diesen Teilnehmer entstehenden zusätzlichen Kosten trägt dieser selbst.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass während der Reise Fotos bzw. Videos gemacht werden.
Ansprüche des Teilnehmers, die auf einer dem Veranstalter oder einem seiner Leistungsträger zurechenbaren Körperverletzung aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen, verjähren in zwei Jahren. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, wenn der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer seiner Leistungsträger beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Der Teilnehmer hat etwaige Ansprüche aus Mängeln, Schäden bzw. einer Minderung innerhalb eines Monats nach Beendigung dem Veranstalter anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Solche Ansprüche sind gegenüber dem Unternehmen MOTO e GUSTO, Raimund Leykauf, Bamberger Str. 40d, 91074 Herzogenaurach geltend zu machen.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und gesetzlich möglichst nahekommt.
AGBs für Motorradreisen und Motororadtouren der MOTO e GUSTO
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